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IT-BenutzerordnungNutzung

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Nutzung

Die Nutzung des EDV- Bereichs durch einen Benutzer oder eine Benutzerin setzt eine Erlaubnis voraus. Eine Nutzungserlaubnis für den EDV- Bereich erhalten auf Antrag an den Rechnerbetrieb

sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Nutzungserlaubnis wird dann erteilt, wenn der zukünftige Benutzer oder die zukünftige Benutzerin schriftlich die Regelungen dieser Ordnung anerkannt hat. Die Nutzung des Fachbereichsnetzes auf dieser Grundlage ist entgeltfrei. Die Nutzungserlaubnis wird für den Forschungsrechnerbereich unbefristet, in allen anderen Fällen befristet erteilt. Die befristete Nutzungserlaubnis erlischt mit Ablauf ihrer Beendigungsfrist, die unbefristete Nutzungserlaubnis bei Wegfall ihrer Voraussetzungen. Nach Erlöschen der Nutzungserlaubnis verhindert der Rechnerbetrieb die Nutzung des Fachbereichsnetzes und löscht die Dateien des Benutzers oder der Benutzerin. Für eine Übergangszeit kann er die Nutzung zur Beendigung der mit der vorausgegangenen Nutzung verbundenen Tätigkeiten gestatten. Eine private Nutzung des Bereichs ist ausgeschlossen: Einrichtungen und Geräte der Technischen Universität Berlin dürfen ausschließlich zu Zwecken wissenschaftlicher Forschung und Lehre benutzt werden. Der Rechnerbetrieb ist berechtigt, im Nutzungsantrag Namen, Vornamen und Matrikelnummer oder Dienststelle jedes Benutzers und jeder Benutzerin zu erheben und mit der Benutzerkennung und den Erlaubnismodalitäten zum Zwecke der System-, Nutzungserlaubnis- und Ressourcenverwaltung zu verarbeiten. Eine Übermittlung der Daten über die Benutzer und Benutzerinnen an Dritte ist unzulässig. Alle Daten über die Benutzerin sind spätestens ein Jahr nach Ablauf der Nutzungserlaubnis zu löschen.

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