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IT-BenutzerordnungRechnerbetrieb

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Rechnerbetrieb

Zum Rechnerbetrieb gehören:

Der Leiter des EDV- Bereichs wird durch den Fachbereichsrat bestimmt. Im Zweifelsfall entscheidet der Leiter des EDV- Bereiches über die Zugehörigkeit zum Rechenbetrieb. Betreiber der EDV- Einrichtungen ist der Fachbereich Mathematik. Die Durchführung der mit dem Betrieb verbundenen Maßnahmen obliegt dem Rechnerbetrieb. Die Entscheidungen des Rechnerbetriebs unterliegen der Kontrolle durch den Fachbereichsrat. Der Rechnerbetrieb

Die Untergliederungen des Fachbereichs benennen jeweils Beauftragte, die den Rechnerbetrieb bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. Sie unterliegen bei der Erfüllung der an sie delegierten Aufgaben den gleichen Bestimmungen wie die Mitglieder des Rechnerbetriebs.

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