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IT-BenutzerordnungZuwiderhandlungen

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Zuwiderhandlungen

Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung kann der Rechnerbetrieb

Über Fortdauer und Aufhebung von Benutzungssperren entscheidet der Leiter des EDV- Bereichs. Darüber hinaus bleiben Schadenersatzansprüche sowie eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.

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