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Masterstudiengänge
Die Masterstudiengänge setzten die jeweiligen Bachelorstudiengänge fort. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Es müssen 120 Leistungspunkte (LP) erworben werden. Innerhalb des Masterstudienganges wird eine Masterarbeit (30 LP) geschrieben, die vergleichbar mit einer Diplomarbeit ist.
Informationen zum Auslandsstudium und zu den Vertiefungsrichtungen finden sich auf den oberen Seiten.
Zulassung zum Master
Das Institut für Mathematik bietet folgende Masterstudiengänge an:
- Master of Science Mathematik
- Master of Science Scientific Computing
- Master of Science Technomathematik
- Master of Science Wirtschaftsmathematik
Diese sind bisher zulassungsfrei (kein NC). Für den Master Scientific Computing ist die Einschreibung nur zum Wintersemester möglich, für die andere Studiengänge zum Winter- und Sommersemester. Zulassungsvoraussetzungen finden sich in unten stehender Tabelle.
| Master of Science | Zulassungsvoraussetzungen | ||
|---|---|---|---|
| Mathematik | WS + SS | kein NC | Bachelorabschluss oder Äquivalent in Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik oder einem vergleichbaren Fach |
| Technomathematik | |||
| Wirtschaftsmathematik | |||
| Scientific Computing | WS | Bachelorabschluss oder Äquivalent; Nachweis von mindestens 24 ECTS im Mathematik, davon mindestens 5 ECTS in Numerischer Mathematik; Englischkenntnisse |
Empfehlungen für die Zulassungsvoraussetzungen im Master Technomathematik und Wirtschaftsmathematik findet sich im Beschluss (PDF, 25,5 KB) des Prüfungsausschusses.
Die Bewerbungen laufen über uni-assist, Interessenten erhalten Antworten zur Einschreibung und weitere Beratung im Campus Center.
Mentorinnen und Mentoren
Zur Unterstützung der Studierenden der Masterstudiengänge ist ein Mentorensystem innerhalb des Instituts eingerichtet.
"Zu Beginn des Studiums sind die Studierenden verpflichtet, an einer Studienberatung teilzunehmen (...). Dafür wählt der Student / die Studentin einen Professor / eine Professorin oder Privatdozenten / Privatdozentin als Mentor / Mentorin aus einem der mathematischen Fachgebiete, die absolviert werden sollen. Zusammen mit dem Mentor / der Mentorin wird ein Studienplan ausgearbeitet, der enthält, welche Kurse (...) zu studieren geplant sind, unter Berücksichtigung der bereits im Bachelor absolvierten Lehrveranstaltungen. Dazu gehört auch ein Zeitplan über den voraussichtlichen individuellen Ablauf des Studiums. Der Studienplan kann jedes Semester im Einvernehmen mit dem Mentor / der Mentorin angepasst werden. Der Mentor / die Mentorin haben nur beratende Funktion."
StudO §7 (3) M / TM / WM bzw. §6 (3) Master Scientific Computing
Vor der ersten Modulprüfung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung ein vom Mentor / von der Mentorin unterschriebener Studienplan im Prüfungsamt vorzulegen.
Achtung: Ohne diesen Studienplan ist keine Anmeldung von Modulprüfungen möglich!
- Liste der Mentorinnen und Mentoren am Institut für Mathematik
Studienplanung:
Studien- und Prüfungsordnung
Welche Veranstaltungen studiert, bzw. welche Prüfungen im Laufe des Studiums absolviert werden müssen, regelt die Studienordnung, bzw. Prüfungsordnung. Diese Ordnungen können über das Prüfungsamt bezogen werden und sind auch als PDF verfügbar:
Mathematik
- Studienordnung Master Mathematik (PDF, 65,4 KB)
- Prüfungsordnung Master Mathematik (PDF, 95,5 KB)
- Module Master Mathematik
Wirtschaftsmathematik
- Studienordnung Master Wirtschaftsmathematik (PDF, 75,3 KB)
- Prüfungsordnung Master Wirtschaftsmathematik (PDF, 104,1 KB)
- Module Master Wirtschaftsmathematik
Technomathematik
- Studienordnung Master Technomathematik (PDF, 75,4 KB)
- Prüfungsordnung Master Technomathematik (PDF, 103,8 KB)
- Module Master Technomathematik
Scientific Computing
- Studienordnung Master Scientific Computing (PDF, 65,1 KB)
- Prüfungsordnung Master Scientific Computing (PDF, 98,1 KB)
- Module Master Scientific Computing
Informationen zum Mentoren-Programm finden sich hier.
Wichtig: Jeder Masterstudent hat zwei Wiederholungsmöglichkeiten einer Prüfung, wie es in der allgemeinen Prüfungsordnung auch heißt und nicht nur eine, so wie es in der spezifischen Prüfungsordnung steht.
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Fakultät 2: Mathematik und Naturwissenschaften
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