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Technomathematik (Master of Science)
Welche Veranstaltungen studiert, bzw. welche Prüfungen im Laufe des Studiums absolviert werden müssen, regelt die Studienordnung, bzw. Prüfungsordnung. Diese Ordnungen können über das Prüfungsamt bezogen werden und sind auch als PDF verfügbar:
- Studienordnung Master Technomathematik (PDF) (PDF, 75,4 KB)
- Prüfungsordnung Master Technomathematik (PDF) (PDF, 103,8 KB)
Zudem ist auch für diesen Studiengang die allgemeine Prüfungsordnung der TU-Berlin gültig. Im Zweifelsfall steht die allgemeine Prüfungsordnung immer über der des Studiengangs.
Gliederung des Studiums
Der Masterstudiengang Technomathematik gliedert sich in sechs Bereiche. Insgesamt sind 120 LP zu absolvieren, die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.
Zu Beginn des Studiums ist eine Studienberatung, insb. die Ausarbeitung eines Studienplans, bei einem selbst gewählten Mentor oder einer selbst gewählten Mentorin Pflicht.
| Bereiche | LP | |
|---|---|---|
| 1 | Angewandte Mathematik Es insgesamt 2 Vertiefungsrichtungen aus den Studienschwerpunkten (s. Anhang XXX, StudO) zu wählen. Zusammen mit den Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums und des Bereichs 2 (Vertiefung Mathematik) sollen diese vollständig abgedeckt werden. Nicht alle Gruppierungen von Vertiefungsrichtungen sind zulässig, Näheres regelt die Studienordnung. | 30 LP |
| 2 | Vertiefung Mathematik Dieser Bereich umfasst 10 LP aus dem Studienschwerpunkt der angewandten Mathematik, 10 LP beliebige Mathematikmodule und 6 LP mathematische Seminare. | 26 LP |
| 3 | Technischer Bereich Es ist der technische Bereich aus dem Bachelorstudium fortzuführen. Bereich 3 & 4 zusammen 28 LP. | 12-16 LP |
| 4 | Informatik Es sind vertiefende Lehrveranstaltungen aus der Informatik ohne mathematische Methoden zu wählen. Bereich 3 & 4 zusammen 28 LP. | 12-16 LP |
| 5 | Wahlbereich Es sind beliebige Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der TU-Berlin zu wählen. | 6 LP |
| 6 | Masterarbeit Die Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate. | 30 LP |
Anmerkung zu den Seminaren: Sie werden als prüfungsäquivalente Studienleistung bewertet und müssen demnach kurz nach Beginn des Semesters im Prüfungsamt als solche angemeldet werden!
Die Modulprüfungen können (mit Ausnahme der Masterarbeit) in beliebiger Reihenfolge einzeln oder zu mehreren abgelegt werden.