Inhalt des Dokuments
Zuwiderhandlungen
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung kann der Rechnerbetrieb
- von dem Benutzer beziehungsweise der Benutzerin die Unterlassung der auslösenden Handlungen oder die Beseitigung der Ursachen verlangen. Unterbleibt dies, kann der Rechnerbetrieb den Benutzer oder die Benutzerin durch technische Maßnahmen von der Nutzung des Fachbereichsnetzes ausschließen, bis der ordnungsgemäße Betrieb des Fachbereichsnetzes nicht mehr gefährdet ist.
- in schwerwiegenden Fällen den Benutzer beziehunsweise die Benutzerin durch technische Maßnahmen von der Nutzung des Fachbereichsnetzes ganz oder teilweise ausschließen.
Über Fortdauer und Aufhebung von Benutzungssperren entscheidet der Leiter des EDV- Bereichs. Darüber hinaus bleiben Schadenersatzansprüche sowie eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
Zusatzinformationen / Extras
Direktzugang
Schnellnavigation zur Seite über Nummerneingabe
Hilfsfunktionen
Diese Seite verwendet Matomo für anonymisierte Webanalysen. Mehr Informationen und Opt-Out-Möglichkeiten unter Datenschutz.