Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Organisation der Prüfungen, Bestellung von Prüfern und Beisitzern, Anerkennung von Studienleistungen, Festsetzung von Anmeldefristen und Prüfungszeiträumen, Zulassung zu Prüfungen, Erlassen von Übergangsbestimmungen auf eine neue Studien- und Prüfungsordnung sowie Anträge zur Studien- und Prüfungsordnung.